Förderung einer Wärmepumpe

![]()
Wärmepumpen erfreuen sich wachsender Beliebtheit – und das aus gutem Grund: Sie arbeiten besonders energieeffizient und umweltfreundlich und sind damit ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Wer in eine Wärmepumpe investiert, profitiert gleich doppelt: Sie entscheiden sich für ein zukunftsfähiges Heizsystem und können gleichzeitig von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren. Wir zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie Sie diese beantragen können.
Welche Wärmepumpen-Förderung gibt es?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst frühere Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien für Gebäude zusammen. Gefördert werden unter anderem der Einbau neuer Heizungen, die Optimierung bestehender Systeme (z. B. gemäß Gebäudeenergiegesetz – GEG), Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie moderne Anlagentechnik.
Die BEG gliedert sich in drei Teilprogramme:
- BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden
- BEG WG: Sanierung von Wohngebäuden
- BEG NWG: Sanierung von Nichtwohngebäuden
Gebäudeenergiegesetz (GEG): BEG EM – Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden
Die Förderung von Wärmepumpen ist vor allem das BEG EM interessant. Die Zuschüsse hierfür gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) traten unter anderem Änderungen bei der Heizungsförderung in Kraft – etwa beim Tausch einer Gasheizung gegen eine Wärmepumpe.

Alles Wichtige zu Wärmepumpen im Überblick
Förderübersicht für neue Heizungen (Wohn- und Nichtwohngebäude):
- 30% Grundförderung: Zuschuss zu den Investitionskosten für neue Heizungen, die den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen – gültig für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.
- 5% Effizenzbonus: Bei Verwendung natürlicher Kältemittel oder Nutzung von Umweltwärme aus Erdreich, Grundwasser oder Abwasser durch Wärmepumpen.
- 20% Klima-Geschwindigkeitsbonus: Für selbstnutzende Wohneigentümer, wenn die bestehende Gas- oder Biomasseheizung älter als 20 Jahre ist oder eine veraltete Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird.
- 30% Einkommenbonus: Für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
Förderungshöhe im Überblick
Selbstnutzende Eigentümer können die Grundförderung mit verschiedenen Boni kombinieren – bis zu einem maximalen Fördersatz von 70%. Für Vermieter liegt der Höchstsatz bei 55%.
Die max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch betragen:
- 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus → entspricht einem maximalen Zuschuss von 21.000 Euro
- +15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
- +8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit
Bei Nichtwohngebäuden richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Gebäudefläche (Quadratmeterzahl).
Ergänzungskredit der KfW für BEG EM
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro können einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit erhalten – zur Finanzierung von Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen.
Hinweis: Der Kredit ist nur in Kombination mit einer Förderzusage von KfW oder BAFA möglich.

Alle aktuelle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.
Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der genannte maximale Förderbetrag von 70% durch die BEG gilt bei Wohngebäuden für eine maximale Investitionssumme von 30.000€ und setzt sich zusammen aus 30% Grundförderung, 20% Klima-Geschwindigkeitsbonus (bei Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen oder bei Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen), 5% Effizienzbonus (bei Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser) und 30% Einkommensbonus (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000€ zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen). Weitere Informationen finden Sie auch unter bafa.de (Stand 01/2025).
Sie haben Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Beratung Energiedienstleistungen
(07641) 4 68 99-77
&%;energiedienstleistungen;Emmendingen@swe-emmendingen.de




