Faire und sichere
Energieversorgung.

Aktuelle Informationen

Teilnahmebedingungen

Eine Teilnahme an Gewinnspielen der Stadtwerke Emmendingen GmbH ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

 

1. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren, ausgenommen die Mitarbeiter der Stadtwerke Emmendingen GmbH sowie deren Angehörige.

Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen und kann nur einmal gewinnen.

Die Gewinnspielaktion läuft ab Veröffentlichung bis zum genannten Enddatum. Die Teilnahme muss innerhalb des genannten Zeitraums erfolgen; entscheidend ist der Eingang der Teilnahmemitteilung (E-Mail/Postkarte) bei der Stadtwerke Emmendingen GmbH. Die Stadtwerke Emmendingen GmbH kann für technische Störungen/Verzögerungen nicht verantwortlich gemacht werden.

Der Preis wird, wie im Gewinnspiel ausgeschrieben, vergeben. Bei mehreren Einsendungen entscheidet das Los. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder deren Personenangaben bei der Anmeldung nicht der Wahrheit entsprechen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

 

2. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtwerke Emmendingen GmbH. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die normal anfallenden Internetgebühren, andere Verbindungskosten oder Portokosten für die Teilnahme am Gewinnspiel sind vom Teilnehmer zu tragen.

 

3. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die Stadtwerke Emmendingen GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Auslosung nicht planmäßig verlaufen kann, z. B. aufgrund von Störungen durch Computerviren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen/rechtlichen Gründen, welche eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleisten. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der Stadtwerke Emmendingen GmbH zu.

 

4. Erhebung personenbezogener Daten für die Dauer des Gewinnspiels

Während des Zeitraums des Gewinnspiels ist es erforderlich, Vorname, Name, E-Mail-Adresse und Adresse  aller Teilnehmer zu erheben. Die Erhebung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnermittlung. Die Stadtwerke Emmendingen GmbH gibt diese Daten nicht an Dritte weiter und verwendet sie nicht zu anderen Zwecken. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit der Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels ausdrücklich einverstanden. Die Daten werden nach Ablauf des Gewinnspiels vernichtet. Möchte ein Teilnehmer, dass seine Daten bereits vor Ablauf des Gewinnspiels vernichtet werden, so kann er dies der Stadtwerke Emmendingen GmbH jederzeit schriftlich mitteilen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Auslosung nicht mehr möglich.

 

5. Haftung

Die Stadtwerke Emmendingen GmbH haftet nicht für Sach-/Rechtsmängel der Gewinne. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Gewinne sind gegenüber der Stadtwerke Emmendingen GmbH ausgeschlossen.

Die Stadtwerke Emmendingen GmbH haftet uneingeschränkt für vorsätzlich und leicht oder grob fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern nicht eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflicht) vorliegt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Mitarbeiter, der Vertreter, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Stadtwerke Emmendingen GmbH.

 

6. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und /oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame und/oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und/oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien verfolgtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Auffüllung etwaiger Vertragslücken.

 

Mit der Teilnahme akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

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