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Aktuelle Informationen

Lademanagement für Elektrofahrzeuge in Wohnanlagen

Ladestation hängt an einer Beton-Hauswand

  • Der Betrieb von mehreren Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge in Wohnanlagen birgt dabei einige Herausforderungen. Mit einer hohen Netzbelastung durch viele gleichzeitige Lade­vorgänge entstehen kostenintensive Verbrauchs­spitzen. Um die Belastung zu reduzieren, setzen wir auf intelligente Lade­management­systeme. Das Lade­management­system verteilt die am Standort verfügbare Leistung automatisch auf die zu ladenden Elektrofahrzeuge.
  • So werden kosten­intensive Verbrauchs­spitzen und oft auch ein Ausbau des Netz­anschlusses vermieden. Gleichzeitig ist die Ladung aller angeschlossenen Fahrzeuge gewähr­leistet. Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick bieten, wie Lade­infras­truktur in Bestands­immobilien und Neubauten intelligent integriert werden kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen

    • Ladeinfrastruktur im Mietverhältnis

    • Für die Installation einer Ladeinfra­struktur ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
    • Steht die Rückgabe des Mietobjektes an, so sind bauliche Veränderungen zu beseitigen.
    • Im Gegensatz dazu steht das Recht auf Duldung baulicher Veränderungen, wenn eine bestimmte Maßnahme dem Mieter Vorteile bereitet und dem Vermieter zugleich keine Nachteile entstehen (§ 242 BGB).
    • Parallel dazu gilt das Eigentums­grundrecht des Vermieters. Hier gab es bisher einen Handlungsspielraum, in dem in Einzel­fällen zugunsten des Mieters entschieden wurde.
    • Eine Regelung zur Begünstigung der Errichtung von Ladeinfra­struktur besteht bislang nicht.
  • Ladeinfrastruktur im Wohnungseigentum

    In einer Wohnungs­eigentums­gemeinschaft stellt sich die rechtliche Situation ähnlich dar.

    • Für die Installation von Ladeinfrastruktur und den damit verbundenen baulichen Veränderungen ist ebenso eine Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich.
    • Bisher ist im Wohnungs­eigentums­gesetz nicht geregelt mit welcher Mehrheit die Installation einer Lade­infra­struktur beschlossen werden kann.

    Auch hier besteht der Bedarf nach einer klarstellenden Regelung im Wohnungseigentümergesetz.

Um die beschriebenen Konflikte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus der Welt zu schaffen, sind Gesetzes­entwürfe zur Änderung des Wohnungs­eigentum­gesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches im Bundestag in der Diskussion.

 

Meldepflicht beim Netzbetreiber

Es ist zu beachten, dass der Netz­betreiber grundsätzlich über die Inbetrieb­nahme einer Lade­möglichkeit informiert werden muss. Grundsätzlich kann Ladeinfrastruktur, je nach vor-handenem Hausanschluss, an das Mittel- oder Nieder­spannungsnetz angeschlossen werden. Beim Anschluss an das Nieder­spannungs­netz ist eine Genehmigung des Netz­betreibers not­wendig. Die Entscheidung über die Genehmigung erfolgt innerhalb von zwei Monaten. Der Netz­betreiber hat die Befugnis, die Nutzung der Lade­möglichkeit mit Auflagen wie einem Last­management oder der Reduzierung der Lade­leistung zu belegen.

Bedarfsanalyse vor Ort

  • Häufig werden Lade­möglichkeiten von einzelnen Mietern oder Eigen­tümern errichtet. Bei ausreichend dimensioniertem Netz­anschluss ist dies in vielen Immobilien möglich. Langfristig betrachtet gerät die Anschluss­leistung bei steigendem Bedarf an Lade­kapazität jedoch schnell an ihre Grenzen. Um lang­fristig eine optimale Verteilung der Leistung zu gewähr­leisten, ist eine zentrale Steuerung sowie eine früh­zeitige Planung der Lade­infra­struktur sinnvoll. Aktuelle Elektro­fahrzeuge weisen einen Energie­bedarf von etwa 14-24 kWh/100 km auf dem Prüf­stand auf. Real liegt der Strom­bedarf oftmals zwischen 20-30 kWh/100 km. Bei einer Jahres­fahrleistung von 10.000 km errechnet sich somit ein Energie­bedarf von 2.000 bis 3.000 kWh pro Jahr.Für das Laden von Elektro­fahrzeugen ist entscheidend, mit welcher Lade­leistung pro Fahr­zeug geladen werden soll. Für die Aus­stattung von Park­plätzen kommen zwischen 3,7 und 11 kW in Betracht. 22 kW oder höhere Lade­leistungen sind bei längeren Stand­zeiten nicht notwendig und führen schnell zu hohen Kosten. Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt eine allgemeine Abfrage bei Mietern oder Eige­ntümern vorzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
  • Abfrage bei Mietern und Eigentümern

    Ermittlung des Ladebedarfs

    • Wie viele Mieter oder Eigentümer besitzen ein Elektrofahrzeug?
    • Wie viele Mieter oder Eigentümer planen die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges in den nächsten zwei Jahren?
    • Wie hoch ist der Energiebedarf der existierenden bzw. bald anzuschaffenden Elektrofahrzeuge? (Jahresfahrleistung, Strombedarf je 100 km)
    • Soll der eigene Stellplatz als Hauptladeort genutzt werden oder gibt es weitere Lademöglichkeiten, z.B. am Arbeitsplatz?
    • Wie lang sind die regelmäßigen Standzeiten der Elektrofahrzeuge?
    • Welche Ladeleistung wird von Mietern oder Eigentümern gewünscht?

Technische Infrastruktur

  • Bei der Erfassung des technischen Bestandes im Gebäude ist zunächst die Anschluss­leistung des Gebäudes beim jeweiligen Netz­betreiber anzufragen. In manchen Fällen sind höhere Anschluss­leistungen technisch möglich. Um die verfügbare Strom­kapazität im Gebäude zu erfassen, empfehlen wir eine Leistungs­messung. Eine solche Leistungs­messung erlaubt Rück­schlüsse auf den tatsächlichen Gebäude­energie­verbrauch. Hierüber wird die real verfügbare Leistung berechnet. Auch das interne Stromnetz (Hausnetz) sollte mit einem Elektriker geprüft werden. Oftmals besteht in Bestands­immobilien das Risiko, dass beim Bau erstellte Gebäude­pläne nicht mehr vorhanden sind. Liegen keine Gebäude­pläne vor, ist eine Begehung mit einem Experten vor Ort notwendig. Zu untersuchen ist, an welchen Stellen Strom­leitungen verlaufen und wo weitere Anschluss­kapazitäten bestehen. Auch das Vorhandensein von Leer­rohren sollte geprüft werden. So ist bei der Installation von Lade­infra­struktur stets die räumliche Situation am Lade­standort zu berück­sichtigen, da die Installations­kosten stark von der räumlichen Komplexität abhängig sind.
  • Abfrage bei Mietern und Eigentümern

    Ermittlung der technischen Infrastruktur

    • Anfrage beim Netzbetreiber: Wie hoch ist die Anschlussleistung des Gebäudes?
    • Durchführung einer Leistungsmessung (tatsächlicher Gebäudeenergieverbrauch).
    • Sind Leerrohre zu den Stellplätzen vorhanden?
    • Prüfung des internen Stromnetzes (Hausnetz) mit einem Elektriker.
    • Prüfung, ob Gebäudepläne zum internen Stromnetz vorliegen. Sofern nicht, ist eine Begehung mit einem Fachexperten vor Ort notwendig.
    • Untersuchung an welchen Stellen Stromleitungen verlaufen und wo weitere Anschlusskapazitäten bestehen.

Gemeinsame Vergabe von Wohnung und Parkplatz

Visualisierung eines möglichen Konzepts für die Abrechnung über bestehende Stromzähler


Getrennte Vergabe von Wohnung und Parkplatz

Visualisierung eines möglichen Konzepts für die Abrechnung über seperate Stromzähler


Die Kosten für eine Lademanagement-Lösung hängen von sehr vielen Faktoren wie der Anschlussleistung, der Struktur des Hausnetzes, dem Energiebedarf oder der räumlichen Komplexität ab. Eine detaillierte Betrachtung der örtlichen Verhältnisse und eine genaue Definition der Anforderungen sind für die Angebotskalkulation unerlässlich.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Daniel Jödicke
Leiter Vertrieb & Energieservice
  (07641) 4 68 99-63
  &%;verStadtwerketriwer§&eb;Emmendingen@swe-emmendingen.de

Celestino Nieddu
Vertrieb & Energieservice
  (07641) 4 68 99-25
  &%;verStadtwerketriwer§&eb;Emmendingen@swe-emmendingen.de

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