Ab 6.Juni 2025 treten wichtige Änderungen beim Energieversorgerwechsel in Kraft
Ein- und Auszüge können nur noch in die Zukunft erfolgen – eine rückwirkende Anmeldung wie bisher ist nicht mehr möglich!
Ein- und Auszüge bitte mindestens 14 Tage vor dem Umzugsdatum mitteilen. Eine rückwirkende Meldung ist ausgeschlossen.
Wenn der Auszug nicht fristgerecht gemeldet wird, kann der Vertrag weiterlaufen und der Nachmieter unter Ihrem Namen versorgt werden – die entstehenden Kosten müssten dann von Ihnen getragen werden.
Wichtiger Hinweis für Vermieter:
Sofern nach einer Auszugsmeldung keine neue Anmeldung vorliegt, wird zwingend der Eigentümer angemeldet. Eine rückwirkende Änderung ist auf Grund der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr möglich. Informieren Sie die Stadtwerke rechtzeitig über jegliche Nutzungsänderungen (Auszug, Einzug, Sanierung).
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