Soforthilfe für steigende Energiekosten
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Sie als Gas-, Strom- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, unterstützt die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher mit verschiedenen finanziellen Entlastungen.
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Als Kundin und Kunde der Stadtwerke Emmendingen brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde
- für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde
- für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde
Rechner: Strompreisbremse & Gaspreisbremse
Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen
Keine Abschlagszahlungen für Gas und Wärme im Dezember
Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für private Haushalte und Unternehmen beschlossen.
Im Dezember 2022 übernimmt der Staat demnach einmalig die Abschlagszahlungen für Gas bzw. Fernwärme und entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher damit finanziell.
Konkret bedeutet das, dass Sie im Dezember 2022 keinen Abschlag (ein Elftel Ihres prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs) für Gas bzw. Fernwärme zahlen müssen. Die Höhe Ihres Entlastungsbetrages Gas entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember für Sie gültigen Gaspreis. Die Höhe Ihres Entlastungsbetrages Fernwärme entspricht 120 % ihres Septemberabschlages.
Eine hilfreiche Übersicht gibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft:
Mehrwersteuersenkung von 19 % auf 7 %
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Energiekrise die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 7 % für Erdgas und Fernwärme beschlossen. Diese gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024.