Nachhaltiges Bauen
Energetische Standards für mehr Klimaschutz
Das Gebäudeenergiegesetz regelt seit dem 1. Januar 2024 die energetischen Anforderungen an Neubau und Sanierung von Gebäuden mit dem Ziel: weniger Verbrauch, mehr Klimaschutz. Das Gesetz betrifft alle beheizten und klimatisierten Gebäude. Es bündelt frühere Regelungen wie EnEV, EnEG und EEWärmeG.
Alle weiteren Informationen zum GEG erhalten Sie auf den staatlichen Seiten, z. B. beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Was heißt das für Ihr Zuhause? Hier das Wichtigste kompakt zusammengefasst:
- Seit Januar 2024 gilt für den Neubau: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Die Wahl der Heiztechnologie ist dabei frei
- Bestehende Heizungen: Dürfen weiter betrieben werden. Ab dem 1. Januar 2045 ist jedoch die Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen nicht mehr erlaubt.
- Neubauten: Der Primärenergiebedarf darf höchstens 55 % des Wertes eines Referenzgebäudes betragen.
- Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten: Die 65-Prozent-Regel gilt dort erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Bis dahin sind Gasheizungen weiterhin zulässig, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind.

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