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Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG

Änderungen ab 1. Januar 2024

Netzentgeltreduzierung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Mit § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, private Wallboxen, Batteriespeicher und Klimaanlagen in das Stromnetz integriert. Bei einem drohenden lokalen Netzengpass darf der Netzbetreiber die netzwirksame Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung vorübergehend begrenzen. Der normale Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. Für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen steht grundsätzlich weiterhin eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung.
Je nach Messkonzept gibt es unterschiedliche Entlastungsmodelle. Wichtig hierbei: die Reduzierung betrifft nur die Netzentgelte und nicht den gesamten Strompreis.


Pauschale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises
Kein separater Zähler erforderlich Separater Zähler erforderlich
Einfaches Messkonzept Eigenes Messkonzept notwendig
Besonders geeignet bei geringeren bis mittleren Verbräuchen Besonders wirtschaftlich bei hohen Jahresverbräuchen
Geringere Installationskosten Zusätzliche Messkosten möglich

Pauschale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises

So funktioniert Modul 1

Bei Modul 1 erhalten Sie eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte. Die Entlastung wird unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gewährt. Ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe oder Wallbox ist nicht erforderlich.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Emmendingen beträgt die pauschale Netzentgeltreduzierung im Jahr 2026 130,60 Euro netto beziehungsweise 155,41 Euro brutto pro Jahr. Die Pauschale wird einmal je Marktlokation4 gewährt (nicht einmal je Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher).

Vorteile
  • Kein zusätzlicher Zähler notwendig
  • Geringerer Installationsaufwand
  • Besonders attraktiv bei normalen oder geringeren Stromverbräuchen
  • Einfaches Messkonzept

Geeignet für
  • Wärmepumpen
  • Wallboxen
  • Batteriespeicher

Voraussetzung
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises

So funktioniert Modul 2

Bei Modul 2 wird der Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 % reduziert. Kundinnen und Kunden zahlen somit 40 % des regulären Netzentgelt-Arbeitspreises. Der Energiepreis sowie Steuern, Umlagen und sonstige Preisbestandteile werden dadurch nicht reduziert.

Modul 2 kann sich bei einem höheren Jahresverbrauch der separat gemessenen steuerbaren Verbrauchseinrichtung lohnen. Ob und ab welchem Verbrauch Modul 2 günstiger ist, hängt insbesondere von zusätzlichen Grund-, Mess- und Installationskosten ab. Eine individuelle Berechnung wird empfohlen.

Vorteile
  • Höhere Entlastung bei hohem Stromverbrauch

Geeignet für
  • Größere Wärmepumpen oder intensives Laden von Elektrofahrzeugen

Voraussetzung
  • Separater Stromzähler

  • Separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung


Welches Modul ist das richtige?

Modul 1 empfiehlt sich, wenn
  • kein zusätzlicher Stromzähler installiert werden soll,
  • möglichst geringe Installationskosten gewünscht sind,
  • der Stromverbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung eher niedrig bis mittel ist.
Modul 2 empfiehlt sich, wenn
  • bereits ein separater Wärmepumpen- oder Wallboxzähler vorhanden ist oder geplant wird,
  • die Anlage einen hohen Stromverbrauch aufweist
  • eine möglichst hohe Netzentgeltreduzierung erzielt werden soll.

Häufig gefragt

Unsere Antworten

Was bedeutet Zählpunkt, Marktlokation, Messkonzept und netzwirksame Leistung?

Ein Messkonzept beschreibt die Anordnung und Verschaltung der Stromzähler in einem Gebäude. Es legt fest, wie Stromerzeugung, -verbrauch und Netzeinspeisung erfasst und bilanziert werden. Das Messkonzept wird vom Anlagenbetreiber gewählt und vom Netzbetreiber auf die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorgaben geprüft.

Ein Zählpunkt (auch Messlokation genannt) ist die feste Stelle im Strom- oder Gasnetz, an der der Energieverbrauch oder die Einspeisung gemessen wird. Er wird durch eine eindeutige 33-stellige Zählpunktbezeichnung identifiziert und ist nicht das physische Zählgerät selbst.Wichtige EigenschaftenUnterschied zur Zählernummer: Die Zählernummer gehört zum jeweiligen physischen Gerät und ändert sich bei einem Zählertausch; die Zählpunktbezeichnung bleibt für die Messstelle immer gleich.

Netzwirksame Leistung: Die netzwirksame Leistung ist die elektrische Leistung einer Anlage, die tatsächlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist oder aus diesem bezogen wird. Sie beschreibt somit die Leistung, die das Stromnetz belastet oder entlastet, und ist für die Netzplanung und den Netzbetrieb maßgeblich.

Marktlokation (MaLo): Die Marktlokation ist eine eindeutig identifizierbare Stelle, an der Energie verbraucht oder erzeugt wird. Sie wird durch eine 11-stellige Marktlokations-ID (MaLo-ID) gekennzeichnet und dient der eindeutigen Zuordnung im Energiemarkt.

Muss ich meine Anlage steuern lassen?

Ja. Voraussetzung für die Netzentgeltreduzierung ist, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung nach den Vorgaben des § 14a EnWG steuerbar ist. Die Steuerung erfolgt ausschließlich in seltenen Netzengpasssituationen und dient der sicheren Stromversorgung.

Die Neuregelung gilt grundsätzlich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Dazu gehören insbesondere private Wallboxen, Wärmepumpen einschließlich Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung und Batteriespeicher beim Strombezug aus dem Netz. Unabhängig von § 14a EnWG können je nach Art und Leistung der Anlage gesonderte Anmelde- oder Zustimmungspflichten nach den Netzanschlussregeln bestehen.

Kann ich zwischen Modul 1 und Modul 2 wählen?

Ja. Sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann grundsätzlich zwischen den beiden Entlastungsmodellen gewählt werden. Modul 2 setzt jedoch einen separaten Zählpunkt voraus.

Kann ich später wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Dabei müssen jedoch die jeweiligen technischen Voraussetzungen und die Vorgaben des Netzbetreibers erfüllt sein.