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EU-Gericht stärkt Rechte der Gaskunden – SWE vom Urteil nicht betroffen

Mit einem Urteil (Rechtssache C-92/11) vom 21. März 2013 stärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Gaskunden. Das Gericht monierte, dass der betroffene Versorger seine Kunden nicht umfassend genug informiert hatte und somit die Erhöhungen möglicherweise missbräuchlich und damit unwirksam sind.

„Die Stadtwerke Emmendingen sehen sich von diesem Urteil nicht betroffen“, sagte Karl-Heinrich Jung, Geschäftsführer der Stadtwerke Emmendingen. Die transparente Darstellung von Preisanpassungen und die umfassende Information der Kunden wird bei den Stadtwerken Emmendingen seit Ihrer Gründung im Jahr 2005 berücksichtigt. Die dem Urteil zugrunde liegende Klage bezog sich auf Fälle beim Energiekonzern RWE aus den Jahren 2003 bis 2005.

„In der Kommunikation mit unseren Kunden legen wir großen Wert auf Transparenz. So enthalten unsere Preisanpassungsschreiben grundsätzlich eine Gegenüberstellung der jetzigen und zukünftigen Entgelte, den Grund und den Ablauf der Anpassung, sowie einen klaren Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht“, so Karl-Heinrich Jung weiter.

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