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Frag doch mal die Stadtwerke: Was hat es mit der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) auf sich?

Schriftzug: Frag doch mal die Stadtwerke!

Sie haben noch nie von der Niederdruckanschlussverordnung, kurz NDAV, gehört? Kein Problem, in unserer neuen Reihe „Frag doch mal die Stadtwerke“ klären wir auf, was es mit der NDAV auf sich hat.

Ohne ein Gesetz oder zumindest dessen kleine Schwester, die Verordnung, geht in Deutschland selbstverständlich auch in Sachen Gasversorgung nichts. Deshalb trat im November 2006, als Nachfolger der AVBGasV, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck, kurz Niederdruckanschlussverordnung, oder noch kürzer NDAV, in Kraft. Ähnlich wie die AVBWasserV, die wir vor zwei Wochen an dieser Stelle unter die Lupe genommen haben, bildet die NDAV die rechtliche Grundlage für alle Erdgas-Hausanschlüsse. In Emmendingen sind es derzeit etwa 3.200 Stück.

Die NDAV regelt alle rechtlichen und technischen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber (beispielsweise die Stadtwerke Emmendingen) jedermann an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass vor Ort ein Gasnetz existiert. Ist diese Bedingung erfüllt, soll die Gas-Netzanschlussleitung für viele Jahre eine sichere und stabile Versorgung gewährleisten. Dafür sind zahlreiche technische Regeln bei der Errichtung einzuhalten – alle festgehalten in der NDAV.

Außerdem ist in der Verordnung geregelt, das der Gasanschluss innerhalb des Grundstückes zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers gehört, von diesem errichtet, unterhalten, erneuert und geändert wird. Dem Netzbetreiber muss auch jederzeit der Zugang zu dieser Betriebsanlage gewährleistet werden.

Im Umgang mit Gas sind vor allem auch sicherheitsrelevante Aspekte zu beachten. Daher legt die NDAV fest, dass Gas-Leitungen nicht überbaut und bepflanzt werden dürfen, um jegliche Gefährdung auszuschließen. Außerdem ist der Netzbetreiber bei der Feststellung von Mängeln oder Störungen

„… berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.“

Des Weiteren regelt die NDAV auch die einwandfreie Messung und Ablesung der verbrauchten Menge, turnusmäßige Zählerwechsel, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, Kosten und die Haftung bei Störungen.

Die Niederdruckanschlussverordnung bildet somit die Grundlage für eine stabile und vor allem sichere Versorgung mit Erdgas zum Heizen, Wassererwärmen und Kochen. Rechte und Pflichten für Netzbetreiber und Kunden sind darin festgehalten. Ergänzend zur NDAV regelt die Preisliste der Stadtwerke Emmendingen die Kosten für die Verlegung von Leitungen und deren Anschluss.

Haben Sie auch eine Frage an die Stadtwerke Emmendingen? Schreiben Sie uns unter frage@swe-emmendingen.de oder besuchen Sie www.swe-emmendingen.de/frage.

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