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Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel? Das müssen Sie jetzt wissen!

Ab dem 6. Juni 2025 treten gesetzliche Neuerungen für den Wechsel des Stromanbieters in Kraft.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat auf Grundlage von § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt. Künftig muss ein Anbieterwechsel an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden möglich sein.

Die Änderungen bringen vor allem zwei zentrale Neuerungen mit sich:

  • →   Die Fristen für die Meldung von Ein- und Auszügen ändern sich.
    →   Der technische Ablauf des Lieferantenwechsels wird effizienter gestaltet.
  •  

    Das Wichtigste für Sie im Überblick:

    1. Umzüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden

    Eine wesentliche Änderung betrifft die Fristen für die Mitteilung von Ein- oder Auszügen im Rahmen des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Während bisher eine rückwirkende Anmeldung oder Vertragsübernahme möglich war, ist dies künftig ausgeschlossen. Neue Verträge können nur noch mit einem zukünftigen Startdatum abgeschlossen werden.

    Was das konkret für Sie bedeutet:

    haken-gruen Ein- und Auszüge können nicht mehr rückwirkend gemeldet werden – sie müssen vorab angekündigt werden.
    haken-gruen Teilen Sie uns Ihr Umzugsdatum rechtzeitig mit:
    → In der Grundversorgung: spätestens 2 Wochen vor Ihrem Umzugsdatum.
    → Bei allen anderen Tarifen: spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugsdatum.
    haken-gruen Wird der Auszug nicht fristgerecht gemeldet, besteht das Risiko, dass der Nachmieter über Ihren Vertrag versorgt wird – und Sie für die Kosten aufkommen müssen. Denn der Vertrag läuft an der bisherigen Adresse weiterhin auf Ihren Namen.

     

    2.Schnellerer Wechselprozess – Vertragsfristen bleiben bestehen

    Mit dem neuen 24-Stunden-Lieferantenwechsel wird der technische Ablauf im Hintergrund deutlich beschleunigt. Wenn Sie künftig den Stromanbieter wechseln, tauschen die beteiligten Marktpartner – also Energieversorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – ihre elektronischen Marktmeldungen deutlich schneller aus. Während hierfür bislang ein Zeitraum von fünf Werktagen vorgesehen war, erfolgt dieser Austausch ab dem 6. Juni 2025 werktags innerhalb von nur 24 Stunden.

    Der Vorteil für Sie: Der Wechsel Ihres Stromanbieters erfolgt deutlich schneller und effizienter.

     Die bestehenden Vertragsbedingungen – wie Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten – bleiben unverändert und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

    Was das konkret für Sie bedeutet:

    haken-gruen Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft ausschließlich den technischen Ablauf, nicht Ihre vertraglichen Fristen.
    haken-gruen Der Wechselprozess wird dank der neuen Vorgaben beschleunigt.
    haken-gruen Ihre aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.

     

    3. FAQ – Fragen & Antworten zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel


    Was ist ein Lieferantenwechsel?

    Ein Lieferantenwechsel bezeichnet den Vorgang, bei dem ein privater Haushalt oder ein Unternehmen den Energieanbieter wechselt. Die Versorgung mit Energie wird dabei vom bisherigen Anbieter auf einen neuen übergeben.


    Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025 durch den 24h-Stromlieferantenwechsel für mich?

    Der technische Ablauf beim Wechsel des Stromanbieters wird durch die neuen Regelungen vereinfacht und dadurch beschleunigt. Die Abstimmung zwischen den beteiligten Marktpartnern (Energieversorger, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) erfolgt künftig schneller.

    Wichtig dabei: Vertragliche Rahmenbedingungen wie Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten bleiben weiterhin bestehen und sind einzuhalten.

    Auch die Meldefristen für Ein- und Auszüge ändern sich. Während bisher eine rückwirkende Anmeldung oder Vertragsübernahme möglich war, ist künftig eine rechtzeitige Mitteilung vor dem Umzug erforderlich:

    →   In der Grundversorgung: spätestens 2 Wochen vor dem Umzugsdatum
    →   Bei allen anderen Tarifen: spätestens 10 Werktage vor dem Umzugsdatum


    Werden die aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beibehalten?

    Ja, Ihre vertraglich festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Die neuen Vorgaben beziehen sich ausschließlich auf den Ablauf des Lieferantenwechsels sowie auf die technische Umsetzung zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.


    Sind rückwirkende An- und Abmeldungen aufgrund eines Umzugs weiterhin möglich?

    Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Künftig müssen alle Ein- und Auszüge im Voraus gemeldet werden.


    Wie melde ich meinen Umzug richtig an?

    Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihren Umzug: Für die Grundversorgung mindestens 2 Wochen vorher, bei allen anderen Tarifen spätestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin. Den Zählerstand können Sie auch nach der Schlüsselübergabe noch nachreichen.
    Durch eine rechtzeitige Mitteilung wird sichergestellt, dass Ihr Stromvertrag pünktlich angepasst wird und zusätzliche Kosten vermieden werden.

    Nutzen Sie unseren Onlineservice, um den Wechsel so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Darüber können Sie ganz einfach einen neuen Vertrag abschließen oder einen bestehenden Vertrag ummelden.

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