Faire und sichere
Energieversorgung.

Aktuelle Informationen

Informationen zum CO2-Preis für Erdgas

Die Bundesregierung strebt das Ziel an, 55 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase gegenüber 1990 aus­zustoßen. Hierzu wurde am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil des Klima­schutz­programms ist die Einführung eines nationalen Emissions­handel­ssystems, welches uns als Energielieferanten dazu verpflichtet CO2-Zertifikate für das an Sie gelieferte Erdgas zu erwerben. Diese müssen wir dann wiederum an die Behörden weitergeben. Die Preise für diese sogenannten CO2 Zertifikate sind gestetzlich festgelegt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Brenn­stoff­emissions­handelsgesetz (BEHG), das am 20.12.2019 in Kraft getreten ist.

Im Gegenzug wird die Bundesregierung den Strombezug günstiger machen. Das erfolgt in Schritten bei der EEG-Umlage. Des Weiteren folgen Förderprogramme für Gebäudesanierung und Elektromobilität, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.

CO2-Preis 2021 bis 2024

Jahr 2021 2022 2023 2024
CO2-Preis (netto) 25€/t 30€/t 30€/t 45€/t
Aufschlag Erdgas (netto) 0,4551 ct/kWh 0,5461 ct/kWh 0,5441 ct/kWh 0,8163 ct/kWh
Aufschlag Erdgas (brutto) 0,5416 ct/kWh 0,6499 ct/kWh 0,6476 ct/kWh 0,9714 ct/kWh

Was ist das „Klimaschutzprogramm 2030“ und „BEHG“?

Klimaschutzprogramm 2030: Die Bundesregierung hat am 20. September 2019 Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt, um die Klimaziele zu erreichen. Den ausführlichen Arbeitsplan – das Klimaschutzprogramm 2030 – hat das Kabinett am 9. Oktober 2019 beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen werden Schritt für Schritt mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt.

BEHG: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (European Emissions Trading Scheme: das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben.

Fragen und Antworten

Was ist der CO2-Preis?

Für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme gibt es künftig einen Preis, den sogenannten CO2-Preis. Er soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen: Durch die Verteuerung von Emissionen aus Brennstoffen sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Die Einnahmen aus den beiden CO2-Preisen kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig wird auch die EEG Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.

Die Kosten für den Einkauf von Erdgas fallen – warum sinken die Gaspreise nicht entsprechend?

Im Erdgaspreis sind, neben den reinen Beschaffungskosten, auch Netzentgelte und staatlich induzierte Preisbestandteile enthalten. Ab 2021 gibt es eine Änderung bei den Preisbestandteilen von Heizenergieträgern, wie zum Beispiel Erdgas: Um den Klimaschutz auch im Heizenergie-Bereich, der für rund ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen steht, voranzutreiben, wird eine neue gesetzliche Preiskomponente eingeführt – CO2-Emissionen bei der Nutzung der Energieträger werden mit einem Preis versehen. Dieser Preis wirkt sich direkt auf den Endkundenpreis aus. Mit dem CO2-Preis soll eine Lenkungswirkung erfolgen mit dem Ziel, CO2-arme oder freie Energieträger einzusetzen.Betroffen sind alle Energieträger, die bei der Nutzung CO2-Emissionen verursachen wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel. Dabei ist die Höhe der Preiskomponente von der Höhe der CO2-Emission abhängig.

Wie wird die CO2-Bepreisung an den Endkunden weitergegeben? Wird der Erdgaspreis steigen?

Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert. Das kann zu
steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist vom Energievertrieb nicht frei zu gestalten, sondern staatlich vorgegeben.

Ich beziehe bereits Bio-Erdgas, ändern sich dadurch die CO2-Kosten?

Wenn das bezogene Gas (Ökogas) fossiles Erdgas ist, dessen CO2-Emmissionen durch Zertifikate (wie zum Beispiel Zertifikate, die durch Pflanzung von Bäumen, eine CO2-Kompensation garantieren) kompensiert wird, wird der Gasbezug voll belastet. Das Biogas der Stadtwerke Emmendingen hat einen 10prozentigen Bioanteil. Seit dem 01.01.2023 gilt eine Befreiung bzw. Reduzierung des CO2-Preises allerdings nur noch für „echtes“, also 100%-iges Biogas (In den Jahren 2021 und 2022 wurde lediglich 90% des CO2-Preises berechnet).

Kann der Vermieter die Kosten der CO2-Bepreisung auf seine Mieter umlegen?

Ja, der Vermieter ist berechtigt, über die jährliche Heiz- und Nebenkostenabrechnung die entstandenen Energiekosten auf die Mieter umzulegen. Wenn der CO2-Preis als gesetzlich induzierter Preisbestandteil Einfluss auf die Höhe der Heiz- und Nebenkosten hat, kann sie der Vermieter in der Regel vollständig weitergeben.

Was passiert mit den Einnahmen aus den CO2-Preisen?

Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden zum Teil an Bürger und Betriebe zurückgegeben (z. B. über ein höheres Wohngeld, eine höhere Pendlerpauschale oder die Senkung der EEG-Umlage). Die Einnahmen, die in den Bundeshaushalt fließen, sollen weiteren Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen zugutekommen.
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