Faire und sichere
Energieversorgung.

Aktuelle Informationen

Energie-Service Newsletter

Energie-Contracting-Newsletter

  • Mit dem Newsletter möchten wir Sie über die Themen Energie-Contracting und Mieterstrom informieren und Ihnen die oft komplexen gesetzlichen Rahmen- und Vertragsbedingungen näher bringen. Die bisher erschienenen Newsletter können Sie auf dieser Seite aufrufen. Sollten Sie tiefergehende Informationen zu einem Thema wünschen, setzen Sie sich gern mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung.

    Ihre Ansprechpartner

    Herr Felix Rutsch
      (07641) 4 68 99-40
      &%;f.ruStadtwerketsch(;)fg@swe-;Emmendingenemmendingen.de

    Herr Ciro Orlando
      (07641) 4 68 99-64
      &%;c.orlStadtwerkeando(;)fg@swe-;Emmendingenemmendingen.de

  • Unsere Newsletter-Themen

    • Was ist Energie-Contracting und was sind die Vorteile?
    • Gesetzliche Rahmenbedingungen
    • Blockheizkraftwerke in Verbindung mit Contracting
    • Vertragsbedingungen im Contracting und Mieterstrom
    • Preisregelung für gelieferte Wärme

Was ist Energie-Contracting und was sind die Vorteile?

Contracting Anlage

Bereits ab 100.000 Kilowattstunden Jahreswärmebedarf planen, errichten und betreiben wir Wärmeerzeugungsanlagen.

Energie-Contracting bietet alle Leistungen aus einer Hand. Sie erhalten maßgeschneiderte und moderne Komplettlösungen für Ihre Wärmeversorgung.

  • Was ist Energie-Contracting?

    Unter Energie-Contracting versteht man eine
    Komplettlösung zur Modernisierung und Er­richtung von Heizungs- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in unterschiedlichtsten Objekten. Zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Einrichtungen, Gewerbe- und Industriebetrieben, oder Freizeit­anlagen.

    Steht die Modernisierung oder Errichtung einer
    Heizungsanlage an, stehen Immobilienbesitzer häufig vor zahlreichen Fragen.

    • Welches ist die passende Technologie?
    • Welches ist der richtige Brennstoff?
    • Wie finanziere ich die Investition?
    • Wie erfülle ich langfristig die gesetzlichen Vorschriften?
    • Wer kümmert sich um die Reparaturen und die Wartung?
    • Wer hilft mir bei Störungen?

    Die Lösung bietet das Energiedienstleistungs­modell Energie-Contracting. Hierbei plant, errichtet, finanziert und betreibt der Contractor für Sie modernste Technik zur Erzeugung von Wärme, Warmwasser und Strom.

  • Contracting-Beispiel

    Der Contractor übernimmt die Koordination aller Arbeiten rund um Ihre Energieversorgung.

Kurz und knapp – die Vorteile des Energie-Contractings.

  • Contracting-Vorteile
  • Contracting-Vorteile

Contracting-Vorteile


Gesetzliche Rahmenbedingungen und Contracting – Teil 1

Rechtliche Anforderungen vollständig umzusetzen stellt sich oft als große Herausforderung dar. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite ist dies jedoch eine Kleinigkeit.

Die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Wärmeerzeugung wachsen stetig durch neue Gesetze oder gerichtliche Entscheidungen. In diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen. Dazu haben wir im Folgenden das Wichtigste für Sie zusammengestellt. Durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015 für Altbauten, müssen nun technisch aufwendigere Anlagen zur Wärmeerzeugung installiert werden. Die Stadtwerke Emmendingen haben sich als Contractor auf solche Anlagen spezialisiert und sorgen im Zuge des Contractings für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen.

  • Folgende rechtliche Anforderungen sind im Neubau zu beachten:

    • Energieeinsparverordnung 2014 und 2016. Diese schreibt vor, welche bautechnischen Standard­anforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf eines Gebäudes eingehalten werden müssen.
    • Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 2015 (Bund). Hier ist geregelt, dass mindestens 15% des Wärmeanteils aus erneuerbaren Energien erzeugt werden müssen, wobei Ersatzmaß­nahmen möglich sind.
  • Im Altbau gelten die folgenden Anforderungen:

    • Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Greift nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Änderungen von Fenstern (Wärmedurch­gangskoeffizient) oder der maximalen Nutzungsdauer des Kessels.
    • Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg 2015. Bei einer Heizungs­modernisierung (d.h. Kesseltausch) müssen mindestens 15% des Wärmeanteils aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wobei Ersatzmaßnahmen möglich sind.
Contracting-Vorteile

Zur Erfüllung des Wärmegesetzes mit 15% regenerativ erzeugtem Energieanteil, wird ein Blockheizkraftwerk in Kombination mit einem neuen Heizkessel anerkannt. Eine solche Anlage erzeugt Strom und Wärme für Heizungen und Warmwasseraufbereitung. Während die Wärme immer im eigenen Haus verbraucht wird, kann der Strom auch in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die Vermarktung des Stromes wird von den Stadtwerken als Contractor übernommen. Falls gewünscht, kann der Strom auch den Mietern im Rahmen eines Mieterstrommodells zur Verfügung gestellt werden.


Gesetzliche Rahmenbedingungen und Contracting – Teil 2

Im zweiten Teil möchten wir die beiden gesetzlichen Rahmenbedingungen vorstellen, welche die Preisgestaltung aus Sicht des Eigentümers und Mieters beeinflussen.

BGB § 556 c, Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten

Der Mieter hat die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wenn die Wärme mit ver­besserter Effizienz, aus einer neuen Anlage oder Wärmenetz, geliefert wird. Auch die Kosten der Wärmelieferung müssen getragen werden sofern sie die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht überschreiten. Zudem ist eine Ankündigung spätestens drei Monate vor der Umstellung zu leisten.

WärmeLV (Wärmelieferungsverordnung)

Hier werden nähere Angaben zur Ausgestaltung des § 556 c BGB gemacht. Die Verordnung regelt den Inhalt des zwischen dem Vermieter und dem Wärmelieferanten abzuschließenden Wärmelieferungs­vertrags. Außerdem enthält die Verordnung Einzelheiten über den erforderlichen Kostenvergleich und die Umstellungsankündigung.

Schaubild: Gegenüberstellung der Kosten

  • Contracting-Kostengegenüberstellung-Grafik

    Eigenversorgung

    Umlagefähig: Brennstoffkosten, Abrechnung und Inspektion/Wartung/Emissionmessung.

    Gewährleistung: 4 Jahre nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und 5 Jahre nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

  • Contracting-Kostengegenüberstellung-Grafik

    Contracting

    Umlagefähig: Um die Umlagefähigkeit zu gewährleisten muss die Summe aus dem Arbeitspreis für die gelieferte Wärmeenergie und der Grundpreis kleiner sein als die Summe aus Inspektion/Wartung/Emissionmessung, Brennstoffkosten, Abrechnung der bisherigen Eigenversorgung.

    Gewährleistung: Mindestens 10 Jahre im Rahmen der Vertragslaufzeit.


Effizienz und Ökologie – Blockheizkraftwerke im Contracting

In Contracting-Projekten bilden BHKW oftmals das Kernstück. Die stromerzeugenden Heizsysteme reduzieren CO2 Emissionen bei einer erhöhten Effizienz.

  • Blockheizkraftwerke sind ökologisch beson-
    ders vorteilhaft – ein Aspekt mit zunehmender Relevanz auch für Mieter – da sie gleichzeitig Strom und Wärme produzieren. Sie arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Das Grundprinzip kurz erklärt: Zur Erzeugung von Strom oder Wärme werden in der Regel Brennstoffe wie Erdgas oder Holz-Hack-schnitzel eingesetzt. Damit wird ein Kolbenmotor oder eine Turbine zur Stromerzeugung angetrieben. Gleichzeitig kann die Wärme genutzt werden um Heiz- und Nutzwasser zu erwärmen.

    So führt das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung zu einer erhöhten Effizienz und einer erheblichen Einsparung von CO2 (ca. 30%). Dies kann wiederum zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben im Neubau (GEG) oder bei der Sanierung im Altbau (EWärmeG) genutzt werden.

    Der erzeugte Strom kann den Bewohnern vom Contractor als sogenannter Mieterstrom zu attraktiven Konditionen angeboten werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der vergüteten Einspeisung ins Stromnetz.

    Die Nutzung eines Blockheizkraftwerkes in Verbindung mit Contracting entlastet Sie und gleichzeitig die Umwelt. Durch die klimaschonende Erzeugung von Strom und Wärme steigt insgesamt die Attraktivität des Wohnraums – ein nicht zu vernachlässigender Faktor für den Eigentümer.

  • Contracting-Kostengegenüberstellung-Grafik

Vertragsbeziehungen im Contracting und Mieterstrom

Vertragsbeziehungen im Contracting

Energie-Contracting und Mieterstrom-Modell reduzieren mögliche Vertragsbeziehungen.

Ideal für die Wohnungswirtschaft – Wärmelieferung gemäß gesetzlicher Auflagen bei minimalem Verwaltungsaufwand.

  • Vertragsbeziehungen im Contracting:

    Der Contractor ist für den Anlagenbau, sowie für die Brennstoffbeschaffung und den Anlagenbetrieb verantwortlich. Er liefert die Wärme an die Eigentümergemeinschaft, welche die Hausverwaltung wie bisher mit der Heizkostenverteilung beauftragt. Außerdem übernimmt der Contractor die Vermarktung des durch das Blockheizkraftwerk produzierten Stroms.

  • Vertragsbeziehungen im Mieterstrom:

    Der im Gebäude erzeugte Strom wird durch die Mieter und Eigentümer genutzt. Die Reststromlieferung erfolgt über den Contractor. Dafür werden zwischen Contractor und den Mieterstrom-Teilnehmern Stromlieferverträge abgeschlossen. Besteht ein Überschuss an Strom, so übernimmt der Contractor die Vermarktung. Die Stromabrechung erfolgt dabei ausschließlich über den Contractor.

Vertragsbeziehungen im Contracting

Das Schaubild macht deutlich: Energie-Contracting und Mieterstrom-Modell reduzieren mögliche Vertragsbeziehungen und damit Ihren Verwaltungsaufwand beim Betrieb von Heizungsanlagen auf ein Minimum. In einem einzigen Vertrag mit dem Contractor werden sämtliche Leistungen gebündelt. Sie und Ihre Eigentümer/Mieter erhalten die gewünschte Wärmeversorgung und deligieren über die Beauftragung des Contractors alle im Zusammenhang stehenden Leistungen (wie Anschlussnutzungs- oder Einspeiseverträge, Brennstoffbeschaffungsverträge, Stromlieferverträge und Wartungsverträge). Zugleich stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.


Preisregelung im Contracting

Contracting-Anlagen senken Investitionskosten. Doch wie wird die Anlage finanziert und welche Faktoren haben Einfluss auf den Preis?

  • Statt einen großen Betrag in eine Heizungsanlage zu investieren, zahlen Sie als Contracting-
    nehmer moderate, monatliche Beträge zur Tilgung der Investition, Bereitstellung und Wartung der Anlage und die Wärmelieferung.

    Über den sogenannten Arbeitspreis wird die gelieferte Wärmemenge abgerechnet.
    Während der Grundpreis die Kosten für die Bereitstellung und Abrechnung der Fern-
    wärme sowie die Ablesung, Instandsetzung und den Betrieb der Messgeräte beinhaltet. Für die Preisfortschreibung werden Indizes
    für Lohn und Investitionsgüter einberechnet.

    Für die Abrechnung des Arbeitspreises wird oftmals ein Brennstoffindex (z.B. für Erdgas) und ein weiterer Index eines wesentlichen Energieträgers im Wärmemarkt (z.B. Heizöl) verwendet. Die benötigte Wärmemenge wird mit einem geeichten Wärmezähler ermittelt und jährlich abgerechnet.

    Die im ersten Jahr gültigen Preise werden über die sogenannte Preisgleitklausel fort-
    geschrieben. In den Preisgleitklauseln werden Preisindizes des Statistischen Bundesamtes

  • verwendet, die öffentlich im Internet zugäng
    lich sind. Dadurch wird eine transparente und
    jederzeit nachvollziehbare Preisfortschreibung gewährleistet. Da die Wärmepreise jährlich der Preisindexentwicklung angepasst werden, erhält der Kunde darüber eine transparente Preismitteilung.

    Preisregelung im Contracting

    Contracting sichert Ihre Liquidität, Ihre Finanzmittel stehen Ihnen an anderen Stellen zur Verfügung.

Preisregelung im Contracting


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