Gesetzliche Abgaben Erdgas
Ihr Erdgaspreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Preiskomponenten zusammen:
- Energieerzeugung und Energielieferung, inkl. Vertriebskosten
- Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben, Steuern und Umlagen
Mehrwertsteuer
Der Regelsteuersatz für Gaslieferungen beträgt seit dem 01. April 2024 19 Prozent.
Energiesteuer
Die Energiesteuer liegt derzeit bei netto 0,55 Cent pro Kilowattstunde.
BEHG/CO2-Preis
- ab 01/2025 = 0,9977 Ct/kWh
- ab 01/2024 = 0,8163 Ct/kWh
- ab 01/2023 = 0,5441 Ct/kWh
- ab 01/2022 = 0,5461 Ct/kWh
- ab 01/2021 = 0,4551 Ct/kWh
Detaillierte Informationen zum CO2-Preis →
Bilanzierungsumlage
- ab 10/23 = 0,00 Ct/kWh
- ab 10/22 = 0,57 Ct/kWh
- ab 10/20 = 0,00 Ct/kWh
Gasspeicherumlage
- ab 01/2025 = 0,299 Ct/kWh
- ab 07/2024 = 0,250 Ct/kWh
- ab 01/2024 = 0,186 Ct/kWh
- ab 07/2023 = 0,145 Ct/kWh
- ab 10/2022 = 0,059 Ct/kWh
Konzessionsabgabe
Damit das Gas bis zu Ihnen nach Hause gelangen kann, stellen die Gemeinden ihr öffentliches Straßen- und Wegenetz für die erforderlichen Gasleitungen zur Verfügung. Dafür erhalten die Gemeinden die sogenannte Konzessionsabgabe, eine bundeseinheitliche Gebühr. Die Abgaben werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart, und hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl) ab. Diese Abgabe ist in der Regel in den Netznutzungskosten enthalten und wird dem Kunden nicht separat ausgewiesen.
Für Gas, das ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird (in Gemeinden)
- 0,51 Cent/kWh bis 25.000 Einwohner
- 0,61 Cent/kWh bis 100.000 Einwohner
- 0,77 Cent/kWh bis 500.000 Einwohner
- 0,93 Cent/kWh über 500.000 Einwohner
Für sonstige Tariflieferungen in Gemeinden
- 0,22 Cent/kWh bis 25.000 Einwohner
- 0,27 Cent/kWh bis 100.000 Einwohner
- 0,33 Cent/kWh bis 500.000 Einwohner
- 0,40 Cent/kWh über 500.000 Einwohner
Sondervertragskunden zahlen 0,03 Cent/kWh. Ab 5.000.000 kWh fällt keine Konzessionsabgabe mehr an.