Faire und sichere
Energieversorgung.

Aktuelle Informationen

Gesetzliche Abgaben Erdgas

Ihr Erdgaspreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Preiskomponenten zusammen:

  • Energieerzeugung und Energielieferung, inkl. Vertriebskosten
  • Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben, Steuern und Umlagen

Mehrwertsteuer

Wie bei anderen Waren und Dienstleistungen wird auch auf den Gaspreis die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer erhoben. Sie beträgt derzeit (1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024) 7 Prozent. Danach greift wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent für Gaslieferungen.


Energiesteuer

Die Energiesteuer liegt derzeit bei netto 0,55 Cent pro Kilowattstunde.


BEHG/CO2-Preis

  • ab 01/2021 = 0,4551 Ct/kWh
  • ab 01/2022 = 0,5461 Ct/kWh
  • ab 01/2023 = 0,5441 Ct/kWh
  • ab 01/2024 = 0,8163 Ct/kWh

Detaillierte Informationen zum CO2-Preis →


Bilanzierungsumlage

  • ab 10/23 = 0,00 Ct/kWh
  • ab 10/22 = 0,57 Ct/kWh
  • ab 10/21 = 0,00 Ct/kWh
  • ab 10/20 = 0,00 Ct/kWh
  • ab 10/19 = 0,01 Ct/kWh
  • ab 10/18 = 0,12 Ct/kWh
  • ab 10/17 = 0,00 Ct/kWh
  • ab 10/16 = 0,08 Ct/kWh
  • ab 04/16 = 0,08 Ct/kWh
  • ab 10/15 = 0,00 Ct/kWh
  • ab 04/15 = 0,04 Ct/kWh

Gas­speicher­umlage

  • ab 10/2022 = 0,059 Ct/kWh
  • ab 07/2023 = 0,145 Ct/kWh

Konzessionsabgabe

Damit das Gas bis zu Ihnen nach Hause gelangen kann, stellen die Gemeinden ihr öffentliches Straßen- und Wegenetz für die erforderlichen Gasleitungen zur Verfügung. Dafür erhalten die Gemeinden die sogenannte Konzessionsabgabe, eine bundeseinheitliche Gebühr. Die Abgaben werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart, und hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl) ab. Diese Abgabe ist in der Regel in den Netznutzungskosten enthalten und wird dem Kunden nicht separat ausgewiesen.

Für Gas, das ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird (in Gemeinden)

  • 0,51 Cent/kWh bis 25.000 Einwohner
  • 0,61 Cent/kWh bis 100.000 Einwohner
  • 0,77 Cent/kWh bis 500.000 Einwohner
  • 0,93 Cent/kWh über 500.000 Einwohner

Für sonstige Tariflieferungen in Gemeinden

  • 0,22 Cent/kWh bis 25.000 Einwohner
  • 0,27 Cent/kWh bis 100.000 Einwohner
  • 0,33 Cent/kWh bis 500.000 Einwohner
  • 0,40 Cent/kWh über 500.000 Einwohner

Sondervertragskunden zahlen 0,03 Cent/kWh. Ab 5.000.000 kWh fällt keine Konzessionsabgabe mehr an.

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