Gasnetzkarte
Die Netzbetreiber sind nach § 22 GasNZV verpflichtet, im Internet eine gemeinsame Gasnetzkarte in elektronischer Form für Deutschland zu veröffentlichen. Diese soll die gesamte Gasnetzinfrastruktur in Deutschland enthalten. Zur Information für Transportkunden und Netzbetreiber stellt der BGW eine „gemeinsame Gasnetzkarte in elektronischer“ Form zur Verfügung.
Die BGW-Gasnetzkarte befindet sich mindestens bis Februar 2007 als Pilotsystem im Testbetrieb, d.h., dass Eingaben, Verarbeitung und Darstellungen von Netzbetreiber- und Infrastrukturdaten unvollständig, fehlerhaft oder verfälscht sein können.