Faire und sichere
Energieversorgung.

Aktuelle Informationen

Mikro-BHKW

Ideal für Einfamilienhäuser

BHKWs sind wahre Energiebündel. Sie produzieren Strom und Wärme zugleich – und das äußerst effizient. Endlich können auch Ein- bis Zweifamilienhäuser und Kleingewerbe die stromerzeugenden Heizungen sinnvoll einsetzen. Sogenannte Mikro-BHKWs wurden speziell für diese Zielgruppe mit einem jährlichen Wärmebedarf von etwa 20.000 kWh bis 50.000 kWh entwickelt.

Ein Mikro-BHKW passt in jeden Heizungskeller und ist nicht viel größer als eine Waschmaschine. Die Anlagen arbeiten aufgrund hervorragender Schalldämmung besonders leise. Sie werden anschlussfertig geliefert und von Ihrem fachkundigen Heizungsinstallateur montiert.

Wir haben die neuen Mikro-BHKWs in unser Förderprogramm mit aufgenommen. Ab sofort unterstützen wir Sie also auch bei der Installation eines Mikro-BHKWs! Förderzeitraum und Fördervoraussetzungen gelten unverändert.

 

Förderbetrag für Mikro-BHKW bis 2,9 kWel

Sie erhalten 450,- Euro von uns, wenn Sie ein Erdgas-BHKW mit einer Anlagengröße bis 2,9 Kilowatt installierte elektrische Leistung in Betrieb nehmen.

Ein Segen für die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Sprechen Sie am besten noch heute den Heizungsinstallateur Ihres Vertrauens an.

 

Förderzeitraum

Die Förderung ist begrenzt bis 31. Dezember 2018 möglich. Dabei müssen die Anlagen spätestens zum 31. Dezember 2018 in Betrieb gehen.

 

Voraussetzungen zur Förderung

  • Es werden nur Anlagen gefördert, die im Netzgebiet der SWE (Stadt Emmendingen mit den Stadtteilen Kollmarsreute, Maleck, Mundingen, Wasser, Windenreute und Gemeinde Denzlingen) errichtet werden. Jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümergemeinschaft kann die Förderung beantragen.
  • Die Antragstellung muss vor Baubeginn bei SWE eingegangen sein.
  • Die Installationsarbeiten werden durch einen in der Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb, der seine Qualifikation über die entsprechenden Zertifikate der Hersteller nachweist, ausgeführt.
  • Der Antragsteller weist den Abschluss eines Wartungsvertrages sowie die Installation einer Fernüberwachung nach.
  • Spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme des BHKW´s reicht der Antragsteller eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens ein. Aus der Rechnung muss die installierte elektrische Leistung ersichtlich sein. Außerdem stellt er ein medienverwertbares Foto seiner Anlage zur Verfügung.
  • Der Antragsteller schließt mit der SWE einen Erdgasliefervertrag mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ab bzw. verlängert einen bestehenden Vertrag entsprechend. Die Laufzeit wird gerechnet frühestens ab dem Zeitpunkt des Zugangs aller erforderlichen Unterlagen.
  • Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die SWE technische, kaufmännische und insbesondere energetische Aufzeichnungen der geförderten Anlage nach Abstimmung zur Verfügung gestellt werden. SWE ist berechtigt, die Aufzeichnungen zu eigenen statistischen Zwecken sowie zu Werbezwecken zu verwenden.
  • Endet der Erdgasliefervertrag vor Ablauf von 5 Jahren, so ist SWE berechtigt, den anteilig auf die Restlaufzeit entfallenen Förderbetrag, gerechnet ab dem 1. Tag des der Beendigung des Lieferverhältnisses folgenden Monats, zurückzufordern.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Und so einfach gehts

Wenn Sie alle Förderungsvoraussetzungen erfüllen, senden wir Ihnen gerne das Antragsformular zu. Einfach unter Telefon (07641) 4 68 99-0 anfordern oder herunterladen.

Antrag auf Förderung eines erdgasbetriebenen BHKWs in Emmendingen und Denzlingen (PDF)

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