Faire und sichere
Energieversorgung.

Aktuelle Informationen

Förderprogramm für thermische Solaranlagen

  Aufgrund der geopolitischen Auswirkungen auf die Energiewirtschaft können die Stadt­werke Emmen­dingen aktuell keine Neukund*innen im Bereich Strom und Erdgas aufnehmen. Außerdem müssen unsere Förderprogramme in diesem Zusammenhang auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.

Weitere Infor­mationen zur aktuellen Situ­ation an den Energie­märkten erhalten Sie hier

Thermische Solaranlagen zur Heizungsunterstützung

Über ein Drittel der Energie wird in Deutschland für das Heizen und die Warm­wasser­bereitung in Wohn­gebäuden verbraucht. Moderne Heizungs­­technologie kann dabei sehr viel Energie sparen und zudem die CO2-Emissionen erheblich senken. Das schützt unser Klima, schont wert­volle Energie­ressourcen und macht sich finanziell für Sie bezahlt.

Thermische Solaranlagen nutzen die Sonnen­energie zur Warm­wasser­aufbereitung oder zur Heizungs­­unterstützung. Die Anlagen lassen sich mit anderen Heiz­systemen problemlos kombinieren, als ideale Ergänzung in Zeiten geringer Sonnen­­einstrahlung.

Wenn Sie Ihre Energie­kosten erheblich senken und noch stärker zum Umwelt­schutz beitragen möchten, nutzen Sie das Einspar­potenzial einer thermischen Solar­anlage.


Förderhöhe

Die Förderhöhe richtet sich nach der installierten Netto­kollektor­fläche. Die Förderung ist unterteilt in eine Grund­förderung von 50 Euro sowie in eine Förderung für jeden installierten Quadratmeter Kollektor­fläche über je 25 Euro.

Förderung für Ihre Sonnenkollektoren

Kollektorfläche Förderung pro m2 Grundförderung
ab 2,0 bis max. 10,0 m2 25,00 Euro 50,00 Euro

Beispiele für Ihre Förderung

Therm. Solaranlage mit 3m²:125,00€ Gesamtförderung
 

Voraussetzungen

Es werden nur Anlagen gefördert, die im Versorgungsgebiet der SWE (Stadt Emmendingen mit den Stadtteilen Kollmarsreute, Maleck, Mundingen, Wasser, Windenreute und die Gemeinde Denzlingen) errichtet werden. Jeder Eigentümer bzw. jede Eigentümergemeinschaft kann die Förderung beantragen.

Die Antragstellung muss vor Baubeginn bei SWE eingegangen sein.

Gefördert werden nur Flach- oder Röhrenkollektoren, die von anerkannten Fachbetrieben hergestellt wurden. Der Einbau gebrauchter oder überwiegend gebrauchter Anlagen wird nicht gefördert.

Die Installationsarbeiten werden durch einen in der Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb ausgeführt. Sie haben unter Beachtung der geltenden technischen Regelwerke zu erfolgen.

Es muss eine Anbindung der Anlage an das vorhandene Heizungs- bzw. Wärmesystem erfolgen.

Spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme der Anlage reicht der Antrag-steller eine Rechnungskopie des Installations­unternehmens ein. Aus der Rechnung muss die Netto-Kollektorfläche ersichtlich sein.

Der Antragsteller schließt mit der SWE einen Stromliefervertrag zur Deckung seines privaten oder gewerblichen Bedarfs ab und – sofern ein Erdgas-Hausanschluss genutzt werden kann – einen Erdgasliefervertrag ab. Die Mindestlaufzeit der Lieferverträge beträgt jeweils 2 Jahre. Die Laufzeit wird gerechnet frühestens ab dem Zeitpunkt des Zugangs aller erforderlichen Unterlagen.

Endet der Erdgas- bzw. Stromliefervertrag vor Ablauf von 3 Jahren, so ist SWE berechtigt, den anteilig auf die Restlaufzeit entfallenen Förderbetrag, gerechnet ab dem 1. Tag des der Beendigung des Lieferverhältnisses folgenden Monats, zurückzufordern.

Laufzeit und Gültigkeit dieses Förderprogramms entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderanträgen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  Aufgrund der geopolitischen Auswirkungen auf die Energiewirtschaft können die Stadt­werke Emmen­dingen aktuell keine Neukund*innen im Bereich Strom und Erdgas aufnehmen. Außerdem müssen unsere Förderprogramme in diesem Zusammenhang auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.

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