Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?
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Als Ihr Energielieferant, liefern wir Ihnen jederzeit, pünktlich und zuverlässig Energie. Da wir mit der Energielieferung in Vorleistung treten, erwarten wir auch von Ihnen eine pünktliche Zahlung Ihrer Rechnungen bzw. der monatlichen Abschläge.
Sollten Sie einen Zahlungstermin nicht einhalten können, kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice. Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.
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Kontakt bei Zahlungsschwierigkeiten
Tel. (07641) 4 68 99-55
Fax (07641) 4 68 99-10E-Mail: &%;inkaStadtwerkesso56kj;(@swe-;Emmendingenem.de
Wann gerate ich in Zahlungsverzug?
- Einmalig zu Vertragsbeginn und mit jeder Jahresrechnung erhalten Sie einen Abschlagsplan mit monatlichen Fälligkeiten. In der Jahresrechnung werden Ihre Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
- Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Rechnungen oder Abschläge bis zu den genannten Terminen zu bezahlen, geraten Sie in Zahlungsverzug. Die dadurch entstehenden Mahnkosten, werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und Stromsperre schützen?
Was kann ich bei Zahlungsverzug tun?
Wie kann ich Stromschulden vermeiden?
Sie können Ihren aktuellen Verbrauch und damit die Abschlagshöhe jederzeit von unserem Kundenservice prüfen lassen. Hierzu benötigen Sie lediglich den aktuellen Zählerstand.
Senken Sie Ihre Stromkosten durch eine Energiesparberatung. Versteckte Verbräuche treiben die Stromkosten oft in die Höhe. Für Bezieher von Sozialleistungen gibt es eine umfangreiche und kostenfreie Beratung durch den Stromspar-Check von 48° Süd
Nehmen Sie die Schuldnerberatung des Caritas-Verbands in Anspruch.
Hier geht es zur Online-Beratung
Eine persönliche Schuldnerberatung in Emmendingen erhalten Sie bei:
Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V.
Lessingstraße 36/1
79312 Emmendingen
E-Mail: &%;konStadtwerketakt56kj;(@caritas-;Emmendingenemmendingen.de
Telefon: (07641) 92 14 0
Was passiert wenn ich meine Rechnung oder meinen Abschlag nicht bezahle?
Geht Ihre Zahlung nicht bis zum vorgegebenen Termin ein, erhalten Sie eine kostenpflichtige Mahnung von uns.
Ankündigung der Sperrung
Sofern Sie weiterhin nicht handeln, erhalten Sie die Ankündigung einer bevorstehenden Sperrung Ihres Stromzählers. Reagieren Sie so schnell wie möglich und kontaktieren Sie uns unter: 07641 468 99-55
Achtung: Eine Sperrung ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden!
Sperrung
Sollten Sie bis zum genannten Sperrtermin nach wie vor keine Zahlung vorgenommen oder uns kontaktiert haben, müssen wir leider Ihren Anschluss vom Netz trennen.
Steht die Sperrung kurz bevor, können Sie diese noch verhindern, indem Sie uns einen Beleg über die geleistete Zahlung zukommen lassen. Dies ist per Mail an &%;inkaStadtwerkesso56kj;(@swe-;Emmendingenem.de oder per WhatsApp unter 0160 948 764 77 möglich. Auf dem Beleg muss die Durchführung des Auftrags durch das Kreditinstitut ersichtlich sein.
Eine Wiederinbetriebnahme erfolgt nur nach Begleichung aller offenen Forderungen, inklusive der angefallenen Kosten für die Sperrung und Wiederinbetriebnahme.
Die Wiederaufnahme der Energielieferung ist nach vorheriger Absprache mit uns möglich.
Gerichtliches Mahnverfahren
Bleibt Ihre Zahlung trotz Mahnung und Sperrung weiterhin aus, sehen wir uns gezwungen unsere Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die anfallenden Kosten während des gerichtlichen Mahnverfahrens ebenfalls in Rechnung gestellt werden und die Gesamtforderung erhöhen.
Entstehende Kosten bei Zahlungsverzug
Stromgrundversorgungsordnung Stand: 01 April 2019
Für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung) sowie Verzugszinsen, gem. §288 I + II BGB | 2,50€* |
Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWE während der üblichen Arbeitszeiten | 75,00€* |
Unterbrechung der Versorgung | 75,00€* |
Wiederinbetriebsetzung einer Kundenanlage nach vorausgegangener Unterbrechung | 89,25€ |
Gasgrundversorgungsordnung Stand: 01 Mai 2017
Für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung) sowie Verzugszinsen, gem. §288 I + II BGB | 2,50€* |
Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWE während der üblichen Arbeitszeiten | 75,00€* |
Unterbrechung der Versorgung | 75,00€* |
Wiederinbetriebsetzung einer Kundenanlage nach vorausgegangener Unterbrechung | 124,95€ |
Die Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Die mit * gekennzeichneten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die Stadtwerke Emmendingen GmbH behält sich vor, neu hinzukommende Steuern und Abgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen.