Information über die Tarifpreisänderung gemäß der Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) und Grundversorgungsverordnung Gas (GasGVV)
Zum 1. Januar 2021 treten im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Emmendingen GmbH (Stadt Emmendingen und Ortschaften) die neuen Grundversorgungstarife für den Bezug von Strom und Erdgas in Kraft. Über die neuen Tarifpreise sowie die neuen Allgemeinen Bestimmungen werden alle grundversorgten Kundinnen und Kunden schriftlich informiert.
Übersicht und Strompreise der Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 1.1.2021 (PDF)
Übersicht und Erdgaspreise der Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 1.1.2021 (PDF)
Diese Mitteilung erfolgt aufgrund § 5 Abs. 2 StromGVV und § 5 Abs. 2 GasGVV.
Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Die Bundesregierung hat mit dem „Klimaschutzprogramm 2030“ die Einführung eines nationalen Emissionshandels ab dem 1.1.2021 beschlossen. Hierfür bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die gesetzliche Grundlage. Gemäß dem BEHG müssen wir als Energieversorger am Zertifikate-Handel teilnehmen und CO2-Zertifikate für Erdgas-Emissionen erwerben. Dies wird ab dem kommenden Jahr zu Preiserhöhungen beim Erdgasbezug führen.
Leider können die Mehrkosten aus dem Emissionshandel nicht von uns abgefedert werden. Daher werden wir die Mehrkosten gemäß der Gesetzesvorgabe in der jeweils gültigen Höhe an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz.